Die US Corporation (US AG)

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Business Corporation | US AG

Die Business Corporation ist die immer noch am meisten verbreitete Gesellschaftsform in den USA. Sie ähnelt der deutschen Aktiengesellschaft (AG). Beim Auftreten im Rechtsverkehr muss eine Business Corporation einen die Gesellschaftsform deutlich machenden Zusatz benutzen (Incorporated, Inc., Corporation, Corp., Company oder Co) Auch diese Gesellschaftsform verlangt kein Mindestkapital.

Die Gründung der Business Corporation erfolgt in einem formalen Verfahren: Die Gründer (Incorporators) müssen eine Art Gesellschaftssatzung, die sog. Articles of Incorporation, aufstellen. Diese enthalten in der Regel den Namen und den Sitz der Gesellschaft, den Gesellschaftszweck, die Art und Anzahl der von der Gesellschaft freigegebenen Aktien, die Zahl der zu bestellenden sog. Directors (vergleichbar mit den Aufsichtsratsmitgliedern des deutschen Rechts) und Angaben zum im Gründungsstaat wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten , dem sog. Registered Agent. Die Articles of Incorporation sind beim Secretary of State einzureichen.

In der Gründungsversammlung, dem Initial Meeting, haben die Gründer die Directors der Gesellschaft und die sog. Executive Officers zu ernennen. Dies kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Directors bestimmen die Executive Officers, die für die alltägliche Geschäftsführung und Vertretung zuständig sind. Sie unterliegen der Aufsicht und den Anweisungen der Directors, welche wiederum von den Gesellschaftern ernannt werden. Es liegt also ein mehrschichtiger interner Aufbau vor. Die Rechte und Pflichten der Directors und Officers ergeben sich aus der Satzung, den Bylaws.

Die künftigen Gesellschafter erwerben die Aktien der Gesellschaft zum Nennbetrag der Aktie oder zu einen vereinbarten Preis. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, alle Aktien auszugeben. Die Aktien der Business Corporation sind frei übertragbar. Dies kann aber vertraglich anders geregelt werden.

Die Ausgabe und die Übertragung der Aktien werden in den sog. Stock Ledger eingetragen. Dieser ist Bestandteil des sog. Corporate Book, in das alle wichtigen Dokumente und Beschlüsse der Gesellschaft aufgenommen werden sollten. Aus dem Corporate Book ergibt sich in der Regel, ob die Gesellschaft ordentlich geführt wird. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Formvorschriften sowie im Falle des Missbrauchs der beschränkten Haftungsstruktur (zum Beispiel bei einer erheblichen Unterkapitalisierung der Gesellschaft) kann eine Durchgriffshaftung der Aktionäre bestehen. Die Aktionäre haften dann ausnahmsweise mit ihrem Privatvermögen.

Wie bei einer deutschen Aktiengesellschaft hat der Aktionär ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschafter, ein allerdings eingeschränktes Einsichtsrecht in die Geschäftsbücher und ein Recht auf Teilhabe an der Dividende. Ein Recht zur Geschäftsführung steht ihm nicht zu. Die Aktionärshauptversammlung wählt die Directors der Gesellschaft, die zusammen den sog. Board of Directors bilden. Die Hauptversammlung hat ein Mitspracherecht bei grundlegenden Gesellschaftsentscheidungen (z.B. bei einer geplanten Änderung der Struktur der Gesellschaft). Die Aktionärsversammlung ist protokollpflichtig und muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Der Board of Directors, der auch aus lediglich einer Person bestehen kann, entscheidet über die Geschäftspolitik der Gesellschaft und die bedeutenden Fragen der Geschäftsführung. Zusätzlich hat der Board of Directors - im Unterschied zum Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft - das Recht zur Gesamtvertretung der Gesellschaft. Weiterhin bestimmt das Board of Directors die Executive Officers der Gesellschaft. Die Executive Offteers sind dem Board of Directors gegenüber weisungsgebunden. In der Regel müssen als Executive Officers zumindest ein President . (Vorstandsvorsitzender) , ein Secretary (Schriftführer) und ein Treasurer (Schatzmeister) eingesetzt werden. Ein Executive Officer darf gleichzeitig mehr als ein Amt ausüben. Das Amt eines Executive Officer kann auch ein Director innehaben.

Als juristische Person unterliegt die Business Corporation der staatlichen Besteuerung. Die Körperschaftsteuer auf Bundesebene beträgt derzeit 15 bis 35 Prozent. Zudem müssen die Aktionäre ihre Dividende zum Teil versteuern. Dadurch kommt es zu einer teilweisen Doppelbesteuerung. Dies kann im Vergleich zur Gründung einer Personengesellschaft oder Limited Liability Company (LLC) nachteilig sein. Eine Besteuerung als Corporation kann bei kleinen Gesellschaften dadurch vermieden werden, dass sie den Status als S-Corporation (Small Business Corporation)" erfolgreich beantragen. Dann muss die Gesellschaft keine Körperschaftsteuer leisten. Die Aktionäre der Gesellschaft bleiben aber steuerpflichtig. Den Status als "S-Corporation" können aber nur Gesellschaften beantragen, bei denen die Anzahl der Aktionäre unter 100 liegt und alle Aktionäre in den USA wohnhaft sind.

Die Business Corporation erlischt als Rechtsträger, sobald die Aktionäre die Auflösung der Gesellschaft beschließen bzw. sobald ein Gericht oder die Verwaltung die Auflösung der Gesellschaft anordnet und der Secretary of State eine Urkunde über die Auflösung, das sog. Certificate of Dissolution, erstellt.

a. Public Corporation

Die Public Corporation stellt eine Unterform der Business Corporation dar. Sie ähnelt der börsennotierten Aktiengesellschaft deutschen Rechts, da ihre Aktien frei an der Börse übertragbar sind. Im Übrigen gilt das zur Business Corporation Gesagte. Weiterhin unterliegt sie den börsenrechtlichen Regelungen sowie anderen Vorschriften.

b.Close Corporation

Die Close Corporation ist ebenfalls eine Unterform der Business Corporation und das Gegenstück zur Public Corporation. Anders als bei der Letztgenannten ist die Übertragbarkeit der Aktien beschränkt oder sogar ausgeschlossen. Die Aktionäre bzw. Gründungsmitglieder der Close Corporation entscheiden über die Beschränkung oder den Ausschluss der Übertragbarkeit der Aktien. Häufig vereinbaren die Gesellschafter, dass die Aktien nur unter ihnen selbst übertragen werden können. Damit wird vermieden, dass gesellschaftsfremde Personen die Oberhand über die Gesellschaft gewinnen. Zumeist sind die Gesellschafter aktiv an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligt. Weiterhin können die Gesellschafter die Abschaffung des Board of Directors beschliessen. Dies zeigt die Nähe der Close Corporation zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht.

Die Organe einer US-Corporation (US AG)

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Zusammenfassung

Die Corporation oder auch Incorporation (US AG) genannt ist eine Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäfte durch von Aktionären gewählte Vorstände (Board of Directors) tätigt, die wiederum für den tagtäglichen Geschäftsbetrieb Geschäftsführer (President, Vice-President, Secretary und Treasurer) einstellen. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Florida eine Ein-Personen-AG möglich. Eine Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.Als juristische Person kann sich die Corporation an Firmen beteiligen, Darlehen aufnehmen, sich durch den Verkauf von Aktien kapitalisieren, Eigentum an Immobilien erwerben, Investitionsgüter kaufen und diese natürlich wieder veräußern. Die Corporation kann als Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaft, als Holding- oder Auffanggesellschaft auftreten. Kurz: Sie kann weltweit sämtliche legale Unternehmungen ausüben und das ohne die üblichen Risiken mit denen Geschäftsleute täglich konfrontiert werden.

Kann eine US-Corporation in Europa tätig sein und im Handelsregister eingetragen werden?

Ja! Denn zwischen den USA und allen westeuropäischen Ländern bestehen verpflichtende Abkommen, die AGs und Corporationen der betroffenen Länder gegenseitig anzuerkennen.

Die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaft nach US-amerikanischem Recht wird von der deutschen Rechtsordnung kraft des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages vom 29. Oktober 1954 anerkannt (BGH, Urteil vom 29. Januar 2003, VIII ZR 155/02)

Vorteile: Die Aktionäre haften, wie auch bei der dt. AG, nicht persönlich. Die Geschäftsführer in der Regel ebenfalls nicht. Kapital kann durch Verkauf von Aktien aufgebracht werden und die Anteile eines Gesellschafters können beim Tod leicht auf Dritte übertragen werden. Weitere wichtige Vorteile sind: Anonymität, Aufbau einer neuen Bonität, Zugang zum US-Kapitalmarkt, geringe fortlaufende Kosten, Vermögensschutz.

Nachteile: Notwendigkeit der Einhaltung von Formalitäten, Kapitalertragssteuer muss auf den Gewinn gezahlt werden, diese liegen aber um ein vielfaches niedriger als z.B. in Deutschland, jährliche Abgabe eines Annual Reports ans State Department des jeweiligen Bundeslandes und der damit verbundenen Gebühren.

Typen / Formen

  • C-Corporation ( Das Einkommen wird von der Corporation versteuert)

  • Sub-S Corporation ( Das Einkommen wird von den Aktienhaltern versteuert)

  • Close Corporation (Für eine beschränkte Anzahl von Aktienhaltern)

  • Open Corporation (Für eine unbeschränkte Anzahl von Aktienhaltern)

  • Public Corporation (Darf Aktien an der Börse verkaufen)

  • Non Profit Corporation (Darf keinen Profit machen)

Alle Formen einer Corporation, mit Ausnahme der Sub-S Corporation und Non-Profit Corporation, sind für Nicht Amerikaner erlaubt.

Die vorstehende Zusammenstellung erfolgte mit größtmöglicher Sorgfalt; eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.

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