Limited Liability Partnership (LLP)

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Limited Liability Partnership

Die Limited Liability Partnership (abgekürzt: LLP) ähnelt der deutschen Partnerschaftsgesellschaft. Im Wirtschaftsleben spielt sie keine allzu grosse Rolle, da sie überwiegend von Freiberuflern genutzt wird. Der Vollständigkeit halber wird sie gleichwohl dargestellt. Ihrer Struktur nach entspricht die Limited Liability Partnership der General Partnership. Grundsätzlich besteht wie bei der General Partnership keine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf die Einlage. Allerdings ist die Haftung bei Fehlverhalten anderer Gesellschafter auf die Einlage beschränkt, sofern die Gesellschaft insoweit eine Versicherung in gesetzlicher Mindesthöhe abgeschlossen hat.

Bei auch nur fahrlässigem eigenem Fehlverhalten besteht eine unbegrenzte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Die Limited Liability Partnership kann sowohl von Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten usw.) als auch von Gewerbetreibenden gegründet werden. Zum Zwecke der Gründung muss ein gebührenpflichtiger Eintragungsantrag zumeist beim Secretary of State (in Georgia beim Superior Court des Landkreises [County]) gestellt werden. In diesem Antrag ist die Firma der Gesellschaft, die Adresse der Hauptniederlassung, die Anzahl der Gesellschafter und die Tätigkeit der Gesellschaft zu benennen. Der Secretary of State bestätigt dann in einem Statement of Qualification die Rechtsnatur der Gesellschaft.

Wie bei der General und Limited Partnership sind nur die Gesellschafter einkommensteuerpflichtig. Die Gesellschaft muss lediglich eine Steuererklärung abgeben. Die Gesellschaftsform der Limited Liability Partnership gibt es nicht in allen Bundesstaaten. Im Bundesstaat Florida z.B. kann eine solche Gesellschaft gegründet werden. Problematisch kann die erforderliche Anerkennung einer Limited Liability Partnership in einem Bundesstaat sein, der diese Rechtsform nicht kennt. Aufgrund der bei entsprechender Versicherung beschränkten Haftung der Gesellschafter ist die Limited Liability Partnership trotz des formellen Aufwands sehr populär unter Freiberuflern.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht unter: Europen News Agency Teil II

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