Export Leasing

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EXPORT LEASING

Beim Exportleasing (cross border leasing) verhandelt der Exporteur mit einem potentiellen Käufer z.B. eines Investitionsgutes. Wenn die Kaufverhandlungen eine konkrete Basis gefunden haben, verkauft der Exporteur das betreffende Gut an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber), die das Objekt auf bilanziert, nachdem er zuvor mit dem ausländischen Kunden (Leasingnehmer) die Bedingungen des Leasing vereinbart hat. Der Kunde schließt dann einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber: Der ausländische Leasingnehmer erhalt dadurch das ausschließliche Nutzungsrecht des Gutes für eine bestimmte Laufzeit und entrichtet während dieser Zeit die Leasingraten an den Leasinggeber (Finanzierungsleasing).

Diese Konstruktion wird auch indirektes Leasing genannt, da nicht der Hersteller des gemieteten Anlagegutes, sondern eine zwischengeschaltete Leasinggesellschaft Leasinggeber wird; anderenfalls läge direktes Leasing vor.

Folgende Varianten sind üblich:

  • Nach Ablauf der Grundmietzeit und voller Bezahlung des Leasingobjektes geht das Eigentum an den Leasingnehmer über (Mietkauf).

  • Der Vertrag enthält eine Kaufoption, die der Leasingnehmer ausnutzen kann, aber nicht ausnutzen muß.

  • Der Vertrag enthält ein Verlängerungsoptionsrecht, das der Leasingnehmer durch einseitige Willenserklärung ausnutzen kann.

  • Der Vertrag enthält keine Option, d.h. es handelt sich um einen normalen Mietvertrag, der mit Ablauf der Grundmietzeit voll amortisiert ist und der Leasinggeber einen Gewinn erzielt hat. Der Leasingnehmer trägt hierbei das volle Investitionsrisiko, insbesondere hinsichtlich des technischen Fortschritts (Überalterung des Leasingobjektes). Zudem trägt er die anfallenden Wartungs-, Reparatur- und Versicherungsrisiken. Diese Leasingform eignet sich insbesondere für Auftragsfertigung, die nach den speziellen Wünschen des Leasingnehmers erfolgt. Auf finanzwirtschaftliche und steuerliche Einzelheiten muß hier verzichtet werden.

In Abgrenzung zum Finanzierungsleasing gibt es das Operating-Leasing. Auch hierbei handelt es sich um einen normalen Mietvertrag, der von beiden Seiten meist mit kurzer Zeit gekündigt werden kann. Folglich trägt der Leasinggeber das volle Investitionsrisiko, so dass diese Leasingform nur für Güter gebräuchlich ist, die bei Kündigung auf von anderen Leasingnehmern genutzt werden können (z.B. Kfz, Standartmaschinen). Das Operating Leasing kommt oft als full service leasing vor.

Durch Leasing braucht der ausländische Käufer keinen eigenen Kapitaleinsatz in voller Höhe des Leasinggutes, sondern kann in Raten, aber zu 100% fremdfinanzieren. Der Leasinggeber übernimmt hierbei das politische und wirtschaftliche Risiko des Exporteurs.

Copyright, Redaktion und Verantwortlichkeit:
V.i.S.d.P. und gem. 6 MDStV: Leonhard W. J. Becker
Mitglied im Deutschen Journalisten und Presse Verband (DJV, DPV)

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